Seitenbereiche
Inhalt

Können offene Mindestkörperschaftsteuern bei einer verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person gutgeschrieben werden?

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt (sog. verschmelzende Umwandlung). Der Alleingesellschafter machte die offenen Mindestkörperschaftsteuern bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend. Die ihm als Folge der Umwandlung zuzurechnenden, noch nicht verrechneten Mindestkörperschaftsteuern in Höhe von ca. € 20.000,00 wurde vom Finanzamt aber nur im Ausmaß der sich aus der Veranlagung errechneten Einkommensteuer in Höhe von (rund € 9.000,00) angerechnet. Auch das Bundesfinanzgericht wies eine entsprechende Beschwerde ab.

In der erhobenen Revision wandte sich der Revisionswerber gegen die Höhe der Anrechnung und führte aus, dass die Mindestkörperschaftsteuer zur Gänze zu berücksichtigen sei. Dadurch hätte sich eine Einkommensteuergutschrift ergeben. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision als unbegründet ab. Eine Anrechnung bisheriger Mindestkörperschaftsteuerzahlungen auf die tatsächlich zu entrichtende Einkommensteuer eines Veranlagungsjahres ist grundsätzlich möglich; Gutschriften über die Höhe der Einkommensteuer eines Veranlagungsjahres sind jedoch ausgeschlossen.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Weissblick - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater mit Standorten in Dornbirn und Hard. Wenn Sie Fragen zu unseren Newsartikeln sowie zu unseren Leistungen haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren.

Lenz, Bereuter, Gehrer
Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Standort Dornbirn

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Eisengasse 34
A 6850 Dornbirn

T
F+43 (0)5572 21652-85

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Standort Hard

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Kirchstraße 6
A 6971 Hard

T
F+43 (0)5574 71001-5

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.