Seitenbereiche
Inhalt

Zusammenfassende Meldung

Eine Zusammenfassende Meldung (ZM) hat jeder Unternehmer einzureichen, der

  • innergemeinschaftliche Lieferungen durchführt,
  • Dreiecksgeschäfte innerhalb der EU durchführt,
  • in EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, wenn sich der Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip laut Generalklausel richtet.

Die ZM ist elektronisch mittels FinanzOnline zu erledigen. Die in der Zusammenfassenden Meldung enthaltenen Informationen tauschen die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten untereinander aus.

Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Die Zusammenfassende Meldung muss die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer der Geschäftspartner und den Gesamtwert aller an sie ausgeführten innergemeinschaftlichen Umsätze enthalten.

In bestimmten Fällen sind noch weitere Angaben zu machen.

Abgabefristen

Eine ZM ist monatlich abzugeben, wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ebenfalls monatlich übermittelt.

Hat der Unternehmer seine UVA quartalsweise abzugeben, bleibt es bei der quartalsweisen Übermittlung der ZM.

Die Übermittlung hat in beiden Fällen bis zum Ende des Folgemonats zu erfolgen. Maßgeblich für die Meldung an die Finanz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Zwangsstrafe

Die Zusammenfassende Meldung gilt als Abgabenerklärung. Ihre Einreichung kann daher mit einer Zwangsstrafe erzwungen werden. Der Höchstbetrag der anfallenden Zwangsstrafe beträgt € 5.000,00.

Verspätungszuschlag

Wird die Zusammenfassende Meldung zu spät abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 1 % der Summe aller zu meldenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt werden (höchstens € 2.200,00).

Stand: 30. Mai 2016

Bild: NOBU - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater mit Standorten in Dornbirn und Hard. Wenn Sie Fragen zu unseren Newsartikeln sowie zu unseren Leistungen haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren.

Lenz, Bereuter, Gehrer
Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Standort Dornbirn

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Eisengasse 34
A 6850 Dornbirn

T
F+43 (0)5572 21652-85

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Standort Hard

Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG

Kirchstraße 6
A 6971 Hard

T
F+43 (0)5574 71001-5

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.